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BVerwG, 05.12.1996 - 1 B 202.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage der Berücksichtigung einer besonderen Härte bei der Auslegung des § 12 Ausländergesetz (AuslG)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 24.07.1996 - 11 S 2260/95
- BVerwG, 05.12.1996 - 1 B 202.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94
Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1996 - 1 B 202.96
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 98, 298) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die von der Klägerin angefochtene zeitliche Beschränkung der ihr erteilten Aufenthaltserlaubnis nicht in § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG, sondern allein in § 48 des badenwürttembergischen Landesverwaltungsverfahrensgesetzes eine Rechtsgrundlage findet.